Spätestens seitdem die Bayerische Staatsregierung das Tragen so genannter Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) an Schulen zumindest vorübergehend selbst für die Unterrichtszeit vorschreibt (und Eltern die unmittelbaren Folgen dieses wissenschaftlichen Unfugs jeden Tag an ihren Kindern erleben müssen) suchen viele Eltern nach Ausnahmen und Auswegen von dieser Regelung.

Das Bayerische Gesundheitsministerium schreibt dazu (Coronavirus FAQs, Abruf 15.09.2020):

Befreiungen von der Tragepflicht, die in jedem Bereich gelten:

[…]
Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung […] aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.

Dieses "glaubhaft machen" erfordert letzendlich und genau gelesen kein ärztliches Attest, wird durch ein solches jedoch sicher erleichtert.

Für ein derartiges ärztliches Attest jedoch bedarf es bestimmter Voraussetzungen

  • Es müssen "gesundheitliche Gründe" sein, die angeführt werden, also in der Regel deutlich beeinträchtigende Beschwerden, die regelmäßig mit dem Tragen der MNB auftreten und nur in Verbindung mit dieser - dies muss, auch im ärztlichen Gespräch "glaubhaft gemacht" werden. Die bloße elterliche Sorge, die Masken könnten dem Kind schaden oder ein diffuses Unwohlsein unter dieser Maske sind hier sicher nicht ausreichend.

  • Ein ärztliches Attest ohne eine gründliche körperliche Untersuchung ist rechtlich nicht zulässig; auch wenn diese Untersuchung in der Regel keinen wegweisenden Befund erbringen wird, muss ausgeschlossen werden, dass andere Gründe als das Tragen der Maske die geschilderten Beschwerden verursachen. Eine Befreiung von der Maskenpflicht nur auf der Grundlage eines Telefonats oder eines Videotermins ist also nicht möglich.

update 11.10.2020: Nachdem sowohl der Bayerische Landesbeauftrage für den Datenschutz, als auch die Bayerische Landesärztekammer völlig unverständlicherweise keine wesentlichen Probleme darin sehen, medizinische Diagnosen an Schulleitungen weiterzugeben (ein in meinen Augen indiskutabler Verstoß gegen die seit Menschengedenken bestehende ärztliche Verschwiegenheitspflicht), stelle ich bis auf weiteres im Interesse meiner Patienten ein zweiteiliges Attest aus:

  • im "Allgemeinen Teil" wird nur die Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen attestiert

  • im "Medizinischen Teil" finden sich dann (wie derzeit gefordert) die zu Grunde liegenden Diagnosen mit dem deutlichen Hinweis auf die Strafbarkeit der unberechtigten Weitergabe.

Die Schulleitung darf von diesem zweiten Teil eine Kopie anfertigen und diese in einem verschlossenen Umschlag in die Schülerakte nehmen.

 

Der große Wermuthstropfen in der Diskussion über die Befreiung von der medizinischen völlig unsinnigen Maskenpflicht für Kinder sind die Nebenwirkungen eines solchen Attestes:

Die Coronoia hat ja längst auch die Kinder selber fest im Griff und diese - die Klassenkameradinnen und -kameraden, die Spezln auf dem Schulhof - üben, das bestätigen viele Eltern aus leidvoller Erfahrung, einen großen sozialen Konformitätsdruck aus.  Hier entsteht dann oft eine problematische Dynamik, die die betroffenen Kinder isoliert und zu "Opfern" macht. Und da auch Lehrer häufig diesem hysterischen Alarmismus bar jeder wissenschaftlichen Erkenntis anheim fallen, wirken diese offenbar oft nicht pädagogisch-integrierend und die Akzeptanz von Andersartigkeit und von unterschiedlichen Lebenssituationen fördernd, sondern verstärken nicht selten die Stigmatisierung der Kinder ohne MNB.

Es muss hier also von Elternseite wohl abgewogen werden, ob der objektive medizinische Leidensdruck durch das Tragen der Masken den durch eine Ausnahmeregelung erzeugten sozialen Druck für das Kind aufwiegt.

Lösbar ist dieses Dilemma letztendlich nicht durch ärztliche Atteste, nicht auf dem Rücken der Kinder, sondern ausschließlich politisch: in dem der Druck, den Eltern als Betroffene (und Wähler) auf die Entscheidungsträger in der Bayerischen Staatsregierung ausüben, diese zum Zurücknehmen dieser widersinnigen und rein machtpolitisch motivierten Zwangsmaßnahmen bewegt.

Einen offenen Brief, den ich gemeinsam mit meinem kinderärztlichen Kollegen Martin Hirte an die Bayerische Staatsregierung schrieb, können Sie hier herunterladen.

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