Terminbestätigung und Wahlleistungsvereinbarung für eine ausführliche Impfberatung in meiner Praxis

Liebe Eltern, liebe Patienten,

Sie haben sich bei mir zu einem ausführlichen Beratungsgespräch über Schutzimpfungen angemeldet.

Die jeweils aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind in Deutschland höchstrichterlich als „medizinischer Standard“ definiert - die Impfentscheidung für Ihr Kind dürfen, sollen und müssen aber Sie treffen. Erfahrungsgemäß tauchen hierbei zahlreiche Fragen auf: zu den Impfempfehlungen als solchen, zu einzelnen Erkrankungen und Impfungen oder auch zu von diesen Empfehlungen abweichenden Impfstrategien. Meine Aufgabe wird es sein, Ihnen diese Fragen in unserem Gespräch nach bestem Wissen zu beantworten und Ihnen in und nach diesem Gespräch für Ihre Impfentscheidung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Angesichts der Vielzahl der mittlerweile von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bitte ich Sie, sich bereits im Vorfeld unseres Termins zu informieren – je mehr Sie schon wissen, desto gezielter können wir dann auf Ihre verbleibenden Fragen eingehen, um Ihnen eine verantwortungsvolle Impfentscheidung zu ermöglichen. In meinen Augen sinnvolle Informationsquellen (auch einen link zu den aktuellen Empfehlungen der STIKO) finden Sie auf meiner Internetseite (der-rabendoktor.de) unter: Für Sie/Lese-Stoff für Sie...

Ungeachtet der für eine verantwortungsvolle Impfentscheidung unentbehrlichen und von Medizinern und Juristen zurecht eingeforderten, ausführlichen und detaillierten Aufklärung zum schwierigen Thema der Schutzimpfungen sieht die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine Gebührenziffern für die Abrechnung einer Impfberatung vor. Da der für unser Gespräch eingeräumte Zeitrahmen von bis zu 30 Minuten mit den normalen Beratungsziffern der GOÄ (Ziffern 1 oder 3) nicht adäquat vergütet wird, rechne ich diese Beratung über die GOÄ-Ziffer 4 „Unterweisung von Bezugspersonen“ oder - wenn die Impfberatung im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung stattfindet - über die Steigerung der GOÄ-Ziffer 26 "Vorsorgeuntersuchung" ab. Je nach tatsächlicher Zeitdauer unseres Gespräches kommt hier bei der Ziffer 4 ein Steigerungssatz von 4,5-fach (entspricht € 57,69) bis 6,0-fach (entspricht € 76,94) zur Anwendung, bei der Ziffer 26 von maximal 5,0-fach. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass auch eine private Krankenversicherung von dieser Summe unter Umständen einen Teil nicht erstattet.

Sollten Sie den vereinbarten und bestätigten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens drei Werktage vor dem eigentlichen Termin ab – andernfalls muss ich Ihnen die für Sie reservierte Zeit in Rechnung stellen (in der Regel € 60 für das Zeitfenster von 30 Minuten). Die Abrechnung erfolgt über die Firma Arco Verrechnungssysteme GmbH - wichtige Hinweise dazu finden Sie hier.

Mit dem Absenden dieses Formulars bestätigen Sie, den obigen Text gelesen und verstanden zu haben und Sie erklären sich mit der Art und Weise der Abrechnung einverstanden.

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Beratungstermin in meiner Praxis (keine Beratung per Telefon/Video!) vereinbart haben.
Bitte im Format TT.MM.JJJJ, also z.B. 01.03.2021
Bitte im Format hh:mm, also z.B. 16:30

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